Soziale Standards in der Lieferkette

Gegenseitigkeit und Miteinander

Die REISSER Schraubentechnik GmbH baut auf ein soziales Fundament, geprägt von Gegenseitigkeit und Miteinander. Ein faires Miteinander bedeutet: Richtlinien- und Gesetzestreue, unternehmensinterne Standards und ein klares ethisches Leitbild. Oder kurz: Compliance.

Als Teil einer globalen Wertschöpfungskette sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, reflektieren unseren Einfluss auf die ökonomischen, sozialen und ökologischen Facetten der Gesellschaft. Wir müssen für unser Unternehmen, für unsere Geschäftspartner und Mitarbeiterschaft Schaden abwenden. Regeln und Normen müssen für alle gelten, um ein faires Miteinander zu ermöglichen. Wir sind darauf angewiesen, ein transparentes Umfeld zu schaffen, Fehlverhalten zu erkennen und Hinweisen auf schadhaftes Verhalten nachzugehen.

 

Der Schutz des fairen Wettbewerbs, der Menschenrechte und der Umwelt stehen im Vordergrund. Hinweise auf Verstöße verfolgen wir konsequent. Die REISSER Schraubentechnik GmbH übernimmt gesellschaftliche Verantwortung mithilfe eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Geprüft werden die Mindestanforderungen in Bezug auf Umweltschutz, Menschenrechte sowie faire Arbeits- und Geschäftspraktiken.

Darüber hinaus sind wir auf Hinweise zu Verstößen angewiesen. Wir ermutigen alle Menschen im Umfeld der REISSER Schraubentechnik GmbH, intern oder extern, Regelverstöße oder Verdachtsmomente zu melden. Hinweisgeber werden vom Unternehmen geschützt, konkreten Anhaltspunkten wird nachgegangen. Diskriminierung, Einschüchterung oder sonstige Einflussnahme auf Hinweisgeber sind ein Regelverstoß in sich und zieht Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der REISSER Schraubentechnik GmbH haben, können Sie sich an uns wenden.

Beschwerdeverfahren gemäß §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LKSG)

Wenn Sie

  • Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie
  • Hinweise auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten

haben, können Sie uns diese gerne im Geschäftsbereich unseres Unternehmens oder eines Zulieferers von uns melden.

Kontakt

Hakan Odabas
+49 7940 127-169
hakan.odabas@reisser-screws.com

Bitte geben Sie in Ihrer Meldung auch an, wie wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu erörtern. Wir werden uns hierzu zeitnah bei Ihnen melden.

Nach Abgabe des Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung einschließlich einer Vorgangsnummer.

Ihr Hinweis wird intern unter dieser Vorgangsnummer durch Hakan Odabas, Compliance-Beauftragter bearbeitet. Über die genannte E-Mail-Adresse können Sie sich auch jederzeit nach Abgabe einer Meldung wieder mit uns in Verbindung setzen. Bitte geben Sie hierbei die Ihnen mit der Eingangsbestätigung übersandte Vorgangsnummer an. Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln.

In der nachfolgenden Verfahrensordnung erhalten Sie weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Hinweises.

Dieses Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf

  • menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken
  • sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von uns entstanden sind.

Nach Abgabe eines Hinweises erhält jeder Hinweisgeber unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage ab Eingang der Meldung, eine Eingangsbestätigung. Hinweise werden intern durch Hakan Odabas, Compliance-Beauftragter, bearbeitet.

Nach Erhalt eines Hinweises wird dieser zunächst durch den zuständigen Sachbearbeiter plausibilisiert, insbesondere im Hinblick auf relevante menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten. Nach Abschluss der Validierung wird der Sachverhalt durch den Bearbeiter der Meldung mit Ihnen als Hinweisgeber erörtert.

Wichtig: Bitte geben Sie hierzu Ihre Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse, an, über die wir Sie kontaktieren können. Bei längerer Bearbeitungsdauer werden Sie als Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Abgabe der Meldung von uns über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Kenntnis gesetzt.

Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung.

So erreichen Sie uns